Fahrschüler-Innen
FührerscheinbewerberInnen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Erste-Hilfe Ausbildung zu absolvieren.
Ohne diesen Nachweis ist keine Führerscheinbeantragung möglich.
Die Erste-Hilfe Ausbildung für FührerscheinbewerberInnen aller Klassen umfasst 9 UE á 45 Minuten.
Erste-Hilfe Seminare nach §19 FeV Fahrerlaubnis-Verordnung werden durchgeführt im Auftrag von:
Erste Hilfe 4U http://www.erstehilfe4u.de/ BG Kennziffer 8.1518
Ermächtigte Ausbildungsstelle laut Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001